Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hand.Fest gGmbH  über Mittagsverpflegung an Schulen

 

1.Allgemein

1.1 Die Hand.Fest gGmbH Colditzstraße 34-36, 12099 Berlin (nachfolgend „Caterer“ genannt) bietet ihren Kunden Mittagsverpflegung an Schulen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Kunde im Sinne dieser Bedingungen wird, wer sich über das Internetportal des Caterers angemeldet hat und registriert wurde. Eine Anmeldung als Kunde zugunsten einer minderjährigen Person (jünger als 18 Jahre) setzt voraus, dass der Kunde für diese minderjährige Person sorgeberechtigt ist (nachfolgend „Kind“ genannt“). Eine Verpflegung mit Mittagessen können jedoch nur Schüler:innen bzw. Pädagog:innen der jeweiligen Schule beanspruchen, für die der Caterer einen entsprechenden Versorgungsvertrag geschlossen hat (s.u.).

 

1.2 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Caterer und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Caterer nicht an, es sei denn, der Caterer hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

 

1.3 Soweit zugunsten des Kunden oder zugunsten des Kindes ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit einem kostenfreien Mittagessen gegen den Schulträger (Land Berlin) besteht (derzeit nur Schüler:innen der Klassen 1-6), dienen diese Bedingungen insbesondere dazu, die Versorgung durch den Caterer zu konkretisieren. Diese Kunden werden im Folgenden auch als „FreiKunde“ bezeichnet; die anderen Kunden auch als „PrivatKunde“.

 

1.4 Kunden, denen kein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit einem kostenfreien Mittagessen gegen den Schulträger (Land Berlin) zusteht, die dem Caterer aber einen gültigen „Berlinpass (BuT)“ zu ihren Gunsten oder zugunsten des Kindes vorlegen, gelten ebenfalls als FreiKunden, solange der „Berlinpass (BuT)“ gültig ist.

 

2.Kostenfreie Registrierung als Kunde (Vertragsschluss)

2.1 Eine Anmeldung als Kunde ist nur zulässig, wenn der Kunde selbst oder sein Kind eine Schule als Schüler:in besucht oder der Kunde dort als Pädagoge tätig ist, für die der Caterer einen entsprechenden Versorgungsvertrag mit dem Schulträger (Land Berlin) geschlossen. Ob ein solcher Versorgungsvertrag geschlossen worden ist, kann der Kunde zu Beginn des Anmeldeprozesses prüfen.

 

2.2 Die Registrierung ohne Bestellung von Essen löst noch keine unmittelbaren Kosten aus. Eine Kostentragungspflicht gegenüber dem Caterer entsteht für den Kunden erst im Zusammenhang mit der jeweiligen Essensbestellung, wenn nicht ein Anspruch auf eine kostenlose Essenversorgung besteht (vgl. Ziff. 5).

 

2.3 Für die ordnungsgemäße und reibungslose Durchführung der Versorgung mit Mittagessen ist eine Registrierung als Kunde über das Internetportal unabhängig von der Frage erforderlich, ob der Kunde FreiKunde oder PrivatKunde ist.

 

2.4 Der Vertragsschluss über die Registrierung erfolgt ausschließlich über das Internetportal des Caterers. Zur Anmeldung muss der Kunde auf der Webseite https://www.handfest-berlin.de/index.php den Menüpunkt „Registrierung als Neukunde“ anklicken und sich anschließend als Neukunde anmelden. Hiernach sind die angegebenen Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Hier muss der Kunde prüfen, ob mit der für die Essensversorgung gewünschte Schule ein Rahmenvertrag mit dem Caterer geschlossen worden ist. Dabei kann zusätzlich zum Kunden (z.B. Eltern, Pädagog:innen) auch ein abweichender Essensteilnehmer (z.B. Kind) ausgewählt werden. Eingaben in dem Formular kann der Kunde bis zum Abschicken des Formulars jederzeit korrigieren, ergänzen oder löschen. Mit dem Klick auf das Feld „Vertrag schließen“ wird die Registrierung abgeschlossen.

 

2.5 Bei unvollständigen oder nicht korrekten Daten behält sich der Caterer das Recht vor, das entsprechende Kundenkonto zu löschen. Eine Neuanmeldung mit korrekten Daten ist möglich. Ändern sich die eingegebenen Daten des Kunden, so hat dieser die geänderten Daten unverzüglich innerhalb des Portals einzugeben.

 

2.6 Der Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

 

2.7 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor Abschluss der Anmeldung zur Verfügung gestellt. Der Kunde muss die Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der Anmeldung akzeptieren. Sie werden ihm zudem per E-Mail übermittelt. In ihrer jeweils aktuellen Fassung werden diese Bedingungen hier http://www.handfest-berlin.de/agb zur Verfügung gestellt.

 

3.Chipkarte

3.1 Jeder Kunde erhält nach Vertragsschluss zeitnah eine ihm zugeordnete Chipkarte. Diese dient dazu, dem Kunden das von ihm bestellte Essen zur Verfügung zu stellen.  

 

3.2 Im Falle eines Schulwechsels kann die Chipkarte nach vorheriger Mitteilung an den Caterer grundsätzlich weiterverwendet werden, wenn die neue Schule des Kunden die dafür erforderliche technische Ausstattung einsetzt und der Caterer dort ebenfalls die Mittagsversorgung betreibt.

 

3.3 Die erste Chipkarte wird für den Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung wird die Chipkarte kostenpflichtig gegen Zahlung von EUR 5,00 ersetzt.

 

3.4 Bei Verlust einer Chipkarte ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich beim Caterer unter der Rufnummer (030) 939566-775 oder per E-Mail an kunden@handfest-berlin.de sperren zu lassen. Eine Erstattung nach Kartenverlust angefallener Beträge für die Essensversorgung ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Mitteilung über die Sperrung ist rechtzeitig vor der Abbuchung erfolgt.

 

4.Essensbestellung & Abmeldung (alle Kunden), Kostenpflicht, Widerrufsrecht

4.1 Menübestellung

Im persönlichen Bereich des Internetportals kann der Kunde die Menüpläne einsehen sowie vor Ablauf der in Ziff. 4.2 genannten Bestellfristen das gewünschte Menü bestellen, löschen oder ändern. Weiterhin kann er die Verzehrhistorie einsehen sowie erkennen, ob bestellte Menüs abgerufen worden sind.

 

4.2 Bestellfristen

Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ausgabe eines gewünschten Menüs ist dessen rechtzeitige Bestellung über das Internetportal erforderlich.

FreiKunden erhalten das von ihnen gewünschte Menü nur, wenn sie spätestens 6 Tage vor Beginn der jeweiligen Kalenderwoche eine entsprechende Bestellung innerhalb des Internetportals vornehmen. Der Anspruch auf ein Mittagessen bleibt hiervon unberührt. Jedoch besteht in diesem Fall kein Wahlrecht.

PrivatKunden können ihre Bestellung bis spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Tag der Essensausgabe abgeben. Spontane Essensbestellungen sind möglich, wenn nach Ansicht des Caterers eine ausreichende Anzahl an Menüs zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf ein Mittagessen bei nicht rechtzeitiger Bestellung besteht jedoch nicht.

 

4.3 Abmeldung

Zur Vermeidung einer Lebensmittelverschwendung sollen sich alle Kunden rechtzeitig abmelden, wenn sie zuvor bestelltes Essen nicht mehr erhalten möchten. Privatkunden müssen ihre Abmeldung über das Internetportal bis spätestens 08:30 Uhr des jeweiligen Tags der Essensausgabe vornehmen. Andernfalls wird das bestellte Menü gem. Ziff. 5 berechnet.

 

5.Kosten der Mittagsverpflegung, Widerrufsrecht

5.1 Für FreiKunden ist die Verpflegung mit einem Mittagessen am Tag für diesen bzw. sein Kind kostenfrei. Eine Verpflegung mit Mittagessen können jedoch nur Schüler:innen der jeweiligen Schule beanspruchen.

 

5.2 Für PrivatKunden ist die Anmeldung zum Internetportal ebenfalls kostenfrei, die Verpflegung mit Mittagessen hingegen kostenpflichtig. Die Menüpreise sind im Internetportal im Rahmen der Bestellung ersichtlich.  

 

5.3 Zum Zwecke der Bestellung eines kostenpflichtigen Mittagessenswählt der PrivatKunde innerhalb des Portals ein zum Abruf zur Verfügung stehendes Essen/Menü aus. Die Bestellung erfolgt über die Aktivierung der hierfür vorgesehenen Schaltfläche. Bestellte Mittagessen werden farblich hervorgehoben. Der zu zahlende Preis wird dem Kunden neben der Essensauswahl angezeigt. Über die Schaltfläche „Bestellübersicht“ werden dem Kunden die insgesamt entstehenden Kosten der noch nicht ausgeführten Bestellungen angezeigt. Der Kunde kann seine Bestellung bis zum Ablauf der in Ziff. 4.2 genannten Frist jederzeit durch Aktivierung der hierfür vorgesehenen Schaltfläche ändern sowie vor Ablauf der in Ziff. 4.3 genannten Frist stornieren. Der Vertrag kommt mit der Ausgabe des Essens zustande.

 

5.4 Der Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich. In ihrer jeweils aktuellen Fassung werden diese Bedingungen https://www.handfest-berlin.de/agb zur Verfügung gestellt.

 

5.5 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für den PrivatKunden insbesondere aufgrund der Verderblichkeit der Waren nicht. Er kann jedoch bis zum Ablauf der in Ziff. 4.3 genannten Frist jederzeit seine Bestellung innerhalb des Portals ändern bzw. löschen.

 

6.Zahlungsart Lastschriftverfahren

6.1 PrivatKunden können an der Essensversorgung nur teilnehmen, wenn sie dem Caterer ein entsprechendes Lastschriftmandat erteilt haben.

 

6.2 Die Gebühren für Rücklastschriften, die nicht durch den Caterer verursacht wurden, trägt der Kunde.

 

7.Laufzeit des Vertrages, Kündigung

7.1 Der Vertrag wird für die Dauer des Schuljahres geschlossen. Er verlängert sich nach dem Ablauf des Schuljahres automatisch für das kommende Schuljahr, wenn er nicht gekündigt wird. Eine Kündigung ist mit einer Frist von zehn Tagen möglich. Erfolgte Essensbestellungen werden mit Wirksamkeit der Kündigung aus dem System gelöscht.

 

7.2 Auch bei einem Schulwechsel oder dem Verlassen der Schule durch den Kunden bzw. das Kind endet der Vertrag nicht automatisch, sondern bedarf einer Kündigung.

 

7.3 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Der Caterer ist insbesondere berechtigt, den Vertrag mit PrivatKunden außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunden seiner Pflicht zur Zahlungspflicht trotz Mahnung nicht nachgekommen ist.

 

7.4 Die Kündigung bedarf der Textform.

 

8.Leistungsverweigerung, Sperrung des Kontos

8.1 Schlägt die Lastschrift eines PrivatKunden fehl und ist die Zahlung auch nicht anderweitig erfolgt, behält sich der Caterer das Recht vor, die Erbringung der Leistungen, insbesondere die Annahme von Bestellungen bzw. die Ausgabe von Mittagessen zu verweigern (Leistungsverweigerung) sowie das Konto des Kunden zu sperren, bis er den Rückstand ausgeglichen hat.  Der PrivatKunde wird vor der Leistungsverweigerung entsprechend informiert.

 

9.Datenschutz

Die Verarbeitung der Daten des Kunden (und ggf. der Sorgeberechtigten bzw. des abweichenden Essensteilnehmers) erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zu dem Zweck, den Kunden mit Mittagessen zu versorgen. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die hier https://www.handfest-berlin.de/datenschutz/ abgerufen werden kann.

 

10.Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

Der Caterer kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich ändern. Dies gilt nicht für die Hauptleistungspflicht des Caterers, d.h. die Verpflichtung zur Verpflegung des Kunden bzw. seines Kindes. In einem solchen Fall wird der Caterer die geänderten Bedingungen mitteilen und die Änderungen deutlich hervorheben. Wenn der Kunde mit diesen Änderungen nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Caterer wird auf das Widerspruchsrecht und die resultierenden Rechtsfolgen in der Mitteilung besonders hinweisen. Für den Fall des Widerspruchs durch den Kunden gilt der Vertrag unverändert weiter, allerdings behält sich der Caterer ausdrücklich das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages vor.

 

11.Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regeln davon nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und seiner Anlagen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis.

 

11.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur soweit diesen hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der den Verbrauchern durch diejenigen zwingenden, d.h. nicht durch Vereinbarung abdingbaren Bestimmungen des Landes, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

11.3 Gerichtsstand ist der Sitz des Caterers, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dieser Gerichtsstand gilt jedoch nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.